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   BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67   

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BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67 (https://dejure.org/1968,239)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1968 - VIII CB 188.67 (https://dejure.org/1968,239)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1968 - VIII CB 188.67 (https://dejure.org/1968,239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" - Rechtmäßigkeit der Fortführung des Betriebes und Nichtberücksichtung einer Meisterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1076
  • BB 1969, 918
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Verweist, der Revisionskläger in der Revisionsbegründung auf Ausführungen die in demselben Schriftsatz der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde dienen, so ist dies unschädlich (im Anschluß an BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] und 21, 286).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt aber die Verweisung auf die Beschwerdeschrift nicht die Anforderungen, die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Begründung der mit der Revision erhobenen Verfahrensrügen zu stellen sind (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] und Urteil vom 29. April 1966 - BVerwG VIII C 19.64 -).

  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Die spätere Zulassung der Revision ist auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung zurückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht die angefochtene Entscheidung nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (vgl. BVerwGE 7, 6 und 21, 286).

    Verweisungen auf Ausführungen und verschiedene Abschnitte innerhalb ein und desselben Schriftsatzes sind aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon früher entschieden hat - unter prozeßrechtlichen Gesichtspunkten nicht schädlich, auch wenn die Darlegungen verschiedene mit dem Schriftsatz eingelegte oder begründete Rechtsmittel betreffen (BVerwGE 21, 286).

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Damit ist zwar ein die Verfahrensrevision des § 34 Abs. 2 Satz 1 WpflG grundsätzlich eröffnender wesentlicher Mangel der, gerichtlichen Verfahrens gerügt worden (vgl. BVerwGE 28, 22).
  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt aber die Verweisung auf die Beschwerdeschrift nicht die Anforderungen, die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Begründung der mit der Revision erhobenen Verfahrensrügen zu stellen sind (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] und Urteil vom 29. April 1966 - BVerwG VIII C 19.64 -).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Die dem Bundesverwaltungsgericht danach gemäß dem auch in Wehrpflichtsachen anwendbaren § 137 Abs. 3 VwGO (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 -) ohne Rücksicht auf die erhobenen Revisionsrügen im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung von Amts wegen obliegende Prüfung auch auf dem Gebiet des materiellen Rechts (vgl. BVerwGE 17, 253 und 19, 231) ergibt, daß das angefochtene Urteil ungeachtet der Frage, ob es auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruht, aus materiellrechtlichen Gründen keinen Bestand haben kann.
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Die spätere Zulassung der Revision ist auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung zurückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht die angefochtene Entscheidung nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (vgl. BVerwGE 7, 6 und 21, 286).
  • BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64

    Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Das ergibt sich aus Erwägungen, wie sie ähnlich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] zugrunde liegen.
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 65.62

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision - Umfang der Nachprüfung bei

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Die dem Bundesverwaltungsgericht danach gemäß dem auch in Wehrpflichtsachen anwendbaren § 137 Abs. 3 VwGO (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 -) ohne Rücksicht auf die erhobenen Revisionsrügen im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung von Amts wegen obliegende Prüfung auch auf dem Gebiet des materiellen Rechts (vgl. BVerwGE 17, 253 und 19, 231) ergibt, daß das angefochtene Urteil ungeachtet der Frage, ob es auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruht, aus materiellrechtlichen Gründen keinen Bestand haben kann.
  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 112.62

    Aufgabe des Wohnsitzes trotz dortigen Besuches von nahen Verwandten -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Wird nach Einlegung der Verfahrensrevision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zugelassen, jedoch nicht erneut eingelegt, so ist auf der Grundlage der bereits eingelegten und begründeten Verfahrensrevision darüber zu entscheiden, ob die Revision zulässig ist (Ergänzung zu BVerwGE 21, 200).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 43.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67
    Die dem Bundesverwaltungsgericht danach gemäß dem auch in Wehrpflichtsachen anwendbaren § 137 Abs. 3 VwGO (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 -) ohne Rücksicht auf die erhobenen Revisionsrügen im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung von Amts wegen obliegende Prüfung auch auf dem Gebiet des materiellen Rechts (vgl. BVerwGE 17, 253 und 19, 231) ergibt, daß das angefochtene Urteil ungeachtet der Frage, ob es auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruht, aus materiellrechtlichen Gründen keinen Bestand haben kann.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Die Verfahrensrevision ist nach der Zulassung als "zugelassene Revision" zu behandeln (BVerwGE 21, 286; Urteile vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969, 1076] und vom 19. März 1970 - BVerwG 8 C 68.69 - [NJW 1970, 1617]).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit

    Auch die Bezugnahme auf die in einem getrennten Schriftsatz enthaltene Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig (Beschluß vom 30. Januar 1978 - BVerwG 6 C 51.76 - mit Hinweis u.a. auf das Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).
  • BVerwG, 05.09.1983 - 2 C 47.82

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Genaue Bezeichnung der verletzten

    Beschwerde und Beschwerdebegründung entsprechen nicht der Revision und Revisionsbegründung, weil sie verschiedene verfahrensrechtliche Gegenstände betreffen (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1968 - BVerwG 4 CB 22.68 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]; Beschlüsse vom 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39] und vom 30. Januar 1978 - BVerwG 6 C 51.76 - [a.a.O.]).

    Eine Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in dem - hier nicht vorliegenden - Fall zugelassen, daß der Inhalt der Beschwerdeschrift zum Gegenstand der in demselben Schriftsatz enthaltenen Revisionsbegründung gemacht wird und eine dem § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügende Begründung enthält (vgl. BVerwGE 21, 286 [288]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    Auf die Beschwerdebegründung hatte nur Bezug genommen werden können, wenn sie in demselben Schriftsatz enthalten gewesen wäre (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 1. Juli 1965 - BVerwG III C 105.64 - [BVerwGE 21, 286, 288 [BVerwG 01.07.1965 - III C 105/64]] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).
  • BVerwG, 05.09.1983 - 2 C 44.82

    Genaue Angabe der verletzten Rechtsnorm bei Einlegung einer Revision -

    Beschwerde und Beschwerdebegründung entsprechen nicht der Revision und Revisionsbegründung, weil sie verschiedene verfahrensrechtliche Gegenstände betreffen (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1968 - BVerwG 4 CB 22.68 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]; Beschlüsse vom 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.73 -[Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39] und vom 30. Januar 1978 - BVerwG 6 C 51.76 - [a.a.O.]).

    Eine Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in dem - hier nicht vorliegenden - Fall zugelassen, daß der Inhalt der Beschwerdeschrift zum Gegenstand der in demselben Schriftsatz enthaltenen Revisionsbegründung gemacht wird und eine dem § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügende Begründung enthält (vgl. BVerwGE 21, 286 [288]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe

    Stellen sich die mit der Verfahrensrevision erhobenen Rügen jedenfalls nach der späteren Zulassung der Revision als zulässige Revisionsrügen dar, so sind die bei der Einlegung der Verfahrensrevision insoweit bestehenden Mängel durch die Revisionszulassung geheilt (Ergänzung zu BVerwGE 7, 6 und 21, 286 sowie Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).

    In dieser Hinsicht etwa bestehende Mängel werden durch den nachträglichen Beschluß über die Zulassung der Revision nicht geheilt (Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).

  • BVerwG, 30.01.1978 - 6 C 51.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Aber auch eine Bezugnahme auf die in einem getrennten Schriftsatz enthaltene Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht als ausreichende Begründung der Revision angesehen werden (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1968 - BVerwG 4 CB 22.68 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969 S. 1076]; Beschlüsse von 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39] und vom 4. März 1975 - BVerwG 6 CB 85.74 -).

    Eine Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in dem - hier nicht vorliegenden - Fall zugelassen, daß der Inhalt der Beschwerdeschrift zum Gegenstand der in demselben Schriftsatz enthaltenen Revisionsbegründung gemacht wird (vgl. BVerwGE 21, 286 [288]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969 S. 1076 f.]).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

    Die Verfahrensrevision ist nach der Zulassung als "zugelassene Revision" zu behandeln (BVerwGE 21, 286; Urteile vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 CB 188.67 - [NJW 1969, 1076] und vom 19. März 1970 - BVerwG 8 C 68.69 - [NJW 1970, 1617]).
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI C 200.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Auch eine - von der Revision hier ohnehin nicht rechtzeitig vorgenommene - Verweisung auf die Beschwerdebegründung wird den formellen Anforderungen (§ 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO) an eine eigenständige Revisionsbegründung nicht gerecht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 24. Juli 1968 - BVerwG IV CB 22.68 -[Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 30] und Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).
  • BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74
    Die Revision hat auch nicht zur Begründung auf die in demselben Schriftsatz enthaltene Beschwerdebegründung Bezug genommen (vgl. dazu BVerwGE 21, 286 [288] und Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076]).
  • BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93

    Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII CB 129.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BFH, 28.03.1979 - I R 59/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision

  • BVerwG, 11.08.1975 - 6 CB 43.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 31.03.1970 - VIII C 160.69

    Bestimmung der Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84

    Rüge der unvollständigen Aufklärung des Sachverhaltes - Rügeausschluss bei

  • BVerwG, 09.08.1983 - 8 CB 98.82

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht in einer Wehrpflichtsache -

  • BVerwG, 16.02.1983 - 8 CB 149.81

    Rüge von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde - Umdeutung einer

  • BFH, 08.12.1993 - IV R 60/93

    Mindesterfordernis für die Revisionsbegründung

  • BFH, 28.03.1979 - I R 58/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision

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